Reichstag zu Worms
Genau 3 Jahre, 5 Monate und 17 Tage sind seit Martin Luthers Thesenanschlag am 15. Oktober 1517 in Wittenberg und seiner Ankunft in Worms, am 16. April 1521, vergangen. Die zahlreichen Versuche, den abtrünnigen Augustinermönch doch noch zum Widerruf seiner 95 Thesen zu bewegen - oder zumindest zum Schweigen zu bringen, scheiterten allesamt. Luther erhält daraufhin seine Zitation (Vorladung) seitens des Kaisers Karl V. und hat sich damit auf dem Reichstag zu Worms für seine Schriften zu verantworten.
Nach der kräftezehrenden Reise nach Worms findet sich Luther wider in einer Stadt, die völlig überlaufen ist und einem Sündenpfuhl gleicht. Dass Menschen ermordet aufgefunden werden, ist an der Tagesordnung. Fressen, Saufen und Huren ist die Hauptbeschäftigung der Angereisten und so gleicht die Stadt dem Venusberg, wie ein Leipziger Zeitzeuge zu berichten weiß.
Hier in Worms ist Luther umgeben von Adligen, Ständevertretern, seinen Unterstützern, seinen Häschern, Gauklern, Liebesdamen, Händlern, Soldaten und Bettlern. Die Stimmung ist aufgeladen, Luthers Herberge wird von Schaulustigen bis tief in die Nacht belagert und wäre Luther etwas zugestoßen, wäre "nichts Gutes daraus erwachsen" wie uns der kurfürstlicher Sekretär und Beichtvater Friedrich des Weisen Georg SPALATIN im Nachhinein wissen lässt. [1]
Am 17. April 1521, schon einen Tag nach Luthers Ankunft, kündigt Reichsmarschall Christoph Ullrich von Pappenheim Martin Luther für 16.00 Uhr zum Vorsprechen vor Kaiser Karl V. an. Zur vereinbarten Zeit wird er vom Reichsherold Kaspar Sturm von Oppenheim und Pappenheim abgeholt und unter dem Jubel und Beifall der vielen Schaulustigen, die dichtgedrängt ihren Weg säumen, zum Bischofshof (Bischöfliche Pfalz) gebracht. [1]
Insgesamt 3 mal wird Martin Luther vor Kaiser Karl V. sprechen.
17. April 1521
2 Stunden lässt man Martin Luther noch im Vorzimmer warten. Dann ruft man ihn in die Hofstube. Als Zeichen seiner Ehrerbietung beugt Luther nun sein Knie vor dem Kaiser. Vom Reichsmarschall wird er aufgefordert nur auf Fragen zu antworten. Mit strenger Stimme wird er daraufhin gefragt, ob er diese Bücher verfasst hat. Es wird auf den Stapel Bücher gezeigt:
Reformatorische Hauptwerke
- An den christlichen Adel deutscher Nation (1520)
- Von den guten Werken (1520)
- Von der Freiheit eines Christenmenschen (1520)
- Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche (1520) [1]
Kampfschriften
- Ein Sermon von Ablass und Gnade (1518)
- Sermon über die zweifache Gerechtigkeit (1519)
Ohne das Luther die Zeit hat zu antworten, wird er aufgefordert entweder die volle Verantwortung für seine Schriften zu übernehmen - oder zu widerrufen.
Luther ist völlig überrumpelt. Sein Rechtsbeistand, der Wittenberger Professor Hieronymus SCHURFF bemerkt die Unsicherheit Luthers und ruft:
"Man verlese die Titel!"
Er möchte dem Mönch damit Zeit verschaffen, sich eine passende Antwort parat zu legen. Vergeblich: Luther schweigt. Doch nach längerer Zeit, setzt er mit leiser Stimme an und antwortet, dass die Bücher von ihm stammen und dass er für die 2. Antwort, dem Widerruf seiner Schriften, Bedenkzeit benötigt.
Es folgt eine kurze Beratung zwischen Karl V., den Fürsten und den Boten der Reichsstädte. Ihm wird die Bedenkzeit eingeräumt, nicht ohne auf die große Gnade des Kaisers hinzuweisen, die diese Entscheidung ermöglicht.
Luther soll am nächsten Tag um 16.00 seine Meinung vortragen.
18. April 1521
Am Vormittag des 18. April 1521 bereitet sich Martin Luther auf seine, für um 16.00 Uhr, angesetzte Rede vor. Er wird wie am Tag zuvor abgeholt und erneut 2 Stunden lang im Vorraum der Hofstube warten gelassen.
In die Hofstube eingetreten, befragt Johann von Eck in seiner Funktion als Vorsteher des Kirchengerichts (Offizial) den Mönch sogleich:
Wollt ihr die Bücher, die ihr gestern für die Eurigen anerkannt habt, alle verteidigen oder wollt ihr etwas davon widerrufen?
Luther antwortet auf Latein, weniger unsicher als am Vortag und mit fester Stimme.
Luthers Stellungnahme
Vor dem Kaiser, den Fürsten und den Botschaftern der Reichsstädte räumt Martin Luther ein, zumindest in seinen Streitschriften gegen Einzelpersonen, das eine oder andere Mal über das Ziel hinausgeschossen zu haben. Es würde sich, laut seiner Feststellung, Derartiges für einen Ordensmann nicht geziemen. Und doch wolle er die Vorwürfe nicht zurücknehmen, um die geistlichen Tyrannen nicht zu ermutigen, weiter ihr gottloses Treiben fortzusetzen. [2]
Auch seine Kampschriften wider dem Papsttum wird er nicht zurücknehmen, würde die päpstliche Tyrannei doch weiterhin nur schwer die Deutsche Nation belasten. [2]
Nur für eine Situation wird Martin Luther sich um eines Besseren belehren lassen: wenn seine Thesen widerlegt würden.
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"Ich bin hindurch!"
Dies und Das
- Reichstage wurden bis zum Jahr 1495 "Hoftage" genannt.
- Der Saal, in den Martin Luther vor Kaiser Karl V. vorsprechen musste, lagen im ehemaligen Wormser Bischofshof, in unmittelbarer Nähe des Wormser Doms. Die Anlage wurde Pfälzischen Erbfolgekriegs im Jahr 1689 zerstört.
